Hierzu zählt das gesamte Spektrum der Tätigkeiten des Notars als Träger eines ihm vom Staat verliehenen öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO), nämlich die Beratung, Entwurfserstellung und erforderlichen Beurkundungen/Beglaubigungen z. B. im Rahmen von
Grundstücks- oder Wohnungseigentumskaufverträgen
Übergabeverträgen bei vorweggenommener Erbfolge
Testamenten
General-/Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen
Erbscheinsanträgen
Erbauseinandersetzungen
Grundschuldbestellungen und -löschungen
Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Lebenspartnerschaftsverträgen, Adoptionen
Registeranmeldungen
Unfallregulierung
Schadensersatz
Schmerzensgeld
Verkehrsstrafrecht (z. B. Unfallflucht)
Bußgeldverfahren (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung)
Fahrverbot
Führerschein
Streitigkeiten betreffend die eigene private Versicherung, z. B.
private Berufsunfähigkeitsversicherung
private Unfallversicherung
Kraftfahrtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Gebäudeversicherung
Hausratversicherung
Nicht hierzu zählen
Streitigkeiten mit öffentlichen Versicherungsträgern, z.B. Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenkasse, Berufsgenossenschaft